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Ingrid Arnold-Gloksin

Rechtsanwältin

Ingrid Arnold-Gloksin

Rechtsgebiete:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Insolvenzrecht
  • Anlegerrecht

Schwerpunkte:

  • Geschlossene Fonds
  • Direktinvestments
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Rückforderung von Ausschüttungen
  • Stille Beteiligungen
  • Nachrangdarlehen
  • Genussrechte
  • Rechtsschutzversicherung

Frau Rechtsanwältin Arnold-Gloksin studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und an der Université de Lausanne in der Schweiz. Ihr Referendariat absolvierte sie am Landgericht Stuttgart. Frau Arnold-Gloksin spricht Deutsch, Französisch und Englisch.

Ingrid Arnold-Gloksin bei AKH-H

Seit November 1999 ist Frau Arnold-Gloksin als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann tätig.
Frau Rechtsanwältin Arnold-Gloksin vertritt Mandanten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes in Bezug auf geschlossene Fonds gegenüber Banken, Vertrieben und Fondsinitiatoren.

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht setze ich mich dafür ein, die Ansprüche von geschädigten Fondsanlegern durchzusetzen und kurzfristig eine einvernehmliche Lösung zu finden.

6 Fachbeiträge:

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